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FAQ, Häufig gestellte Fragen
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Welche Hunde gelten als gross und massig im Kanton Zürich?Jeder Hund dessen beiden Elternteile nicht nachweislich als kleinwüchsig eingestuft werden. Alle Hunde mit der Bezeichnung "kleinwüchsig" bzw. Mischlingen, deren Elternteile beide nachweislich "kleinwüchsig" sind brauchen keine obligatorischen Kurse zu absolvieren. Alle Hunde mit der Bezeichnung Typ I unterliegen dem Kursobligatorium. Die Haltung aller Hunde mit der Bezeichnung Typ II sind im Kanton ZH verboten. Hier das PDF des Veterinäramtes Zürich mit der Auflistung verschiedenen Rassetypen
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Welche Hunderassen zählen im Kanton Zürich als kleinwüchsig?Alle Hunde deren beiden Elternteile nachweislich als kleinwüchsig eingestuft werden. Alle Hunde mit der Bezeichnung "kleinwüchsig" bzw. Mischlingen, deren Elternteile beide nachweislich "kleinwüchsig" sind brauchen keine obligatorischen Kurse zu absolvieren. Alle Hunde mit der Bezeichnung Typ I (nicht kleinwüchsig) unterliegen dem Kursobligatorium. Die Haltung aller Hunde mit der Bezeichnung Typ II sind im Kanton Zürich verboten. Hier der Link zur Liste der kleinwüchsigen Hunde gemäss Kanton Zürich
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Was sind obligatorische Hundekurse im Kanton Zürich?Alle grösseren und massigen Hunde müssen im Kanton ZH obligatorische Hundeerziehungskurse besuchen. Es gibt 3 Varianten von obligatorischen Hundekursen im Kanton Zürich. 1. Welpenförderung ZH 2. Junghundekurse ZH 3. Hundeerziehungskurse ZH
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Muss ich in Zürich einen Kurs "obl. Hunderziehung ZH" besuchen?Anhand dieses Kurs-Guides findest du sofort heraus, ob du mit deinem Hund einen obligatorischen Hundekurs besuchen musst.
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